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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Hohl Immobilien GmbH handelt mit Immobilien und vermittelt Immobilien, Finanzierungen und Versicherungen für Privatkunden und Unternehmen.

A. Immobilienvermittlung und Vermietung

1. Angebote

Unseren Angeboten liegen die uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben in unseren Angeboten/Exposés können wir, trotz sorgfältiger Prüfung der uns vom Auftraggeber überlassenen Informationen nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleiben vorbehalten.

2. Maklervertrag/Beauftragung

Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder durch uns erteilte Auskünfte zustande.

3. Vorkenntnis

Soweit das von uns nachgewiesene Objekt bzw. die von uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, so sind Sie verpflichtet, uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme/Erhalt unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, sind Sie in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das von uns nachgewiesene Objekt verpflichtet, an uns eine Provision auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen.

4. Entstehen des Provisionsanspruchs

Unser Provisionsanspruch entsteht sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als in den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf). Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

5. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht uns auch zu, wenn im zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner zustande kommen, die auf den bestehenden Maklervertrag zurückzuführen sind.

6. Fälligkeit des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit der unsererseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Es kommt allein auf die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages an. Abschluss und Bedingungen sind uns mitzuteilen. Die Zahlung ist sofort ohne Abzug fällig. Der Zahlungspflichtige kommt nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung die Zahlung leistet. Verzugszinsen werden nach 30 Tagen geltend gemacht.

7. Provisionssätze

Die nachstehend aufgeführten Sätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart, sofern nicht explizit und schriftlich (z. B. im Exposé) hiervon abweichend geregelt.

a) Kauf

Bei An- und Verkauf von Grundbesitz beträgt die vom Käufer zu zahlende Provision 5 %, errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen.

b) Erbbaurecht

Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten beträgt die vom Erbbaurechtserwerber zu zahlende Provision 5 %, berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins.

c) An- und Vorkaufsrecht

Bei Vereinbarungen von An- und Vorkaufsrechten beträgt die vom Berechtigten zu zahlende Provision 2 %, berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert.

d) Gewerbliche Vermietung und Verpachtung

bei Vertragslaufzeiten bis zu 5 Jahren: vom Mieter zu zahlende 2,5 Monatsmieten

bei Vertragslaufzeiten von mehr als 5 Jahren bis zu 10 Jahren: vom Mieter zu zahlende 3,0 Monatsmieten

bei Vertragslaufzeiten über 10 Jahre: vom Mieter zu zahlende 3,5 Monatsmieten

bei zusätzlichen Options-, Vormiet-, An- oder Vorkaufsrechten: vom Mieter zu zahlende 1,0 Monatsmieten unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer

e) Wohnraumvermietung

vom Auftraggeber zu zahlende 2,0 Netto-Monatsmieten

Bei Vereinbarungen von mietfreien Zeiten wie z. B. Ausbaukostenzuschuss, Einrichtungen, Übernahme von Verbindlichkeiten aus Altmietverträgen, Abstandszahlungen, etc. wird die erste zu zahlende Monatsmiete in üblicher Höhe als Berechnungsgrundlage herangezogen. Sollten dabei weiter eine Staffelvereinbarung getroffen werden, so berechnet sich die Provision aus der Durchschnittsmiete für die vereinbarte Laufzeit des Vertrages.

Sämtliche vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlich vorgeschriebener Höhe.

8. Unbefugte Weitergabe

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selber bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt in Folge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, sind Sie verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre. Weitergabe an Dritte – auch Berater – ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet, wobei uns Empfänger und Anschrift mitzuteilen sind. Weitere Schadensersatzansprüche unserseits bleiben vorbehalten.

9. Tätigwerden für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision vorliegt.

B. Vermittlung von Immobilienfinanzierungen, Bausparverträgen und Versicherungen

1. Vermittlungen von Finanzierungen und Bausparverträgen

1.1 Vermittlung

Der Darlehensvertrag wird vom Kunden direkt mit dem Kooperationspartner (Banken, Bausparkassen, Versicherungsgesellschaften o.a.) abgeschlossen. Wir können die Annahme bzw. das Zustandekommen eines konkreten Darlehensvertrages weder garantieren noch beeinflussen. Wir werden die uns vom Kunden mitgeteilten Daten an geeignete Kooperationspartner mit dem Ziel der Vermittlung eines Vertragsabschlusses zwischen dem Kooperationspartner und dem Kunden weiterleiten. Wir sind somit beauftragt, jeglichen Schriftverkehr, der im Zusammenhang mit der Finanzierung steht, in Empfang zu nehmen. Der Kunde erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.

Hohl Immobilien GmbH wird die vom Kunden mitgeteilten Angaben hinsichtlich des Finanzierungsobjektes und seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur vorprüfen. Die endgültige Prüfung obliegt ausschließlich dem angesprochenen Kooperationspartner als zukünftigen Vertragspartner des Kunden.

Die von uns veröffentlichten oder dem Kunden mitgeteilten Konditionen sind freibleibend. Wir übernehmen keine Haftung für die Beibehaltung oder Aufrechterhaltung dieser Konditionen der Kooperationspartner bis zu einem Vertragsabschluss mit dem Kunden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die von uns beauftragten Kooperationspartner jederzeit berechtigt sind, ihre Konditionen und Angebote zu verändern. Sobald wir und der Kunde im Rahmen der weiteren Vertragsverhandlungen Konditionen als „verbindlich“ bezeichnen, gelten diese Konditionen vorbehaltlich der endgültigen Bonitäts- und Beleihungsprüfung durch den Kooperationspartner. Dem Kunden ist bekannt, dass wir nicht ermächtigt sind, für Kooperationspartner verbindliche Willenserklärungen abzugeben.

1.2 Vertragsschluss

Vertragsabschlüsse über Darlehens- oder Bausparverträge kommen ausschließlich aufgrund einer verbindlichen Zusage des Kooperationspartners und des Kunden zustande. Hierfür gelten ausschließlich die Konditionen, die vom Kooperationspartner im Zeitpunkt des verbindlichen Vertragsabschlusses zugesagt werden.

Dem Kunden ist bekannt, dass wir aus diesen Vertragsabschlüssen in keiner Weise gegenüber dem Kunden verpflichtet sind. Evtl. Ansprüche bestehen ausschließlich im Verhältnis des Kunden zum Kooperationspartner.

1.3 Gewährleistung/Haftung in Zusammenhang mit Finanzierungsvermittlungen und Bausparverträgen

Unsere Haftung ist ausgeschlossen, soweit wir oder einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Insoweit bleiben die Rechte des Kunden unberührt. Die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vermittlung von Finanzierungen und Bausparverträgen beschränkt sich ebenfalls ausschließlich auf die Vermittlung. Es handelt sich nicht um eine beratende Tätigkeit, insbesondere keine Rechts- oder Steuerberatung.

1.4 Provision im Zusammenhang mit Finanzierungsvermittlungen

Wir erhalten für die Vermittlung von Finanzierungen unsere Provision regelmäßig vom Kooperationspartner. Sollte der Kooperationspartner die Provision nicht tragen, so ist die Provision in Höhe von 1 % der Darlehenssumme vom Kunden zu tragen.


2. Vermittlung von Versicherungen

Ihre Anfrage wird von uns an externe Partner (Versicherungsmakler und -Mehrfachagenten) weitergeleitet. Die Partner setzen sich mit Ihnen telefonisch in Verbindung und helfen Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich.

3. Haftungsausschluss

Da wir nicht ausschließen können, dass Inhalte von Links nach unserer Sichtung und Prüfung verändert wurden, distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkter Seiten und erklären, uns diese Inhalte nicht eigen zu machen. Diese Erklärung gilt für alle auf dem Internetangebot von "hohl-Immobilien.de" angebotenen Links.

C. Schlussbestimmungen

1. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht vereinbart und gelten nur, wenn wir uns schriftlich mit ihrer Geltung einverstanden erklären.

2. Datenschutz

Die von unseren Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert, verarbeitet und genutzt.

3. Erfüllungs- und Zahlungsort

Erfüllungs- und Zahlungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main.

4. Gerichtsstand

Ist der Kunde Vollkaufmann, so ist Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag auch aus dessen Gültigkeit Frankfurt am Main. Auf die mit uns geschlossenen Vereinbarungen findet deutsches Recht Anwendung.

5. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.